Übernimmt die Krankenkasse die entstehenden Kosten?
Diese Entscheidung obliegt selbstverständlich der jeweiligen Krankenkasse. Bisher wurde die Behandlung jedoch stets durch die Krankenkassen und Beihilfestellen übernommen. Da Erkrankung und Behandlung mittels ETS oft wenig bekannt sind, empfehlen wir unseren Patienten, vor einer geplanten Operation die entsprechenden Sachbearbeiter zu informieren und sich die Kostenübernahme zusichern zu lassen.
Aus Zeitgründen können schriftliche Anfragen der Krankenkassen in der Regel nicht beantwortet werden, eine telefonische Auskunft ist meist möglich und ausreichend.