Ausbildungsziel
(1) Die Ausbildung für Personen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 soll entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur verantwortlichen Mitwirkung insbesondere bei der Heilung, Erkennung und Verhütung von Krankheiten vermitteln. Die Pflege im Sinne von Satz 1 ist dabei unter Einbeziehung präventiver, rehabilitativer und palliativer Maßnahmen auf die Wiedererlangung, Verbesserung, Erhaltung und Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der zu pflegenden Menschen auszurichten. Dabei sind die unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen sowie Lebensphasen und die Selbständigkeit und Selbstbestimmung der Menschen zu berücksichtigen (Ausbildungsziel).
(2) Die Ausbildung für die Pflege nach Absatz 1 soll insbesondere dazu befähigen,
1. die folgenden Aufgaben eigenverantwortlich auszuführen:
a. Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, Planung, Organisation,
Durchführung und Dokumentation der Pflege,
b. Evaluation der Pflege, Sicherung und Entwicklung der Qualität der
Pflege,
c. Beratung, Anleitung und Unterstützung von zu pflegenden Menschen
und ihrer Bezugspersonen in der individuellen Auseinandersetzung
mit Gesundheit und Krankheit,
d. Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen
der Ärztin oder des Arztes,
2. die folgenden Aufgaben im Rahmen der Mitwirkung auszuführen:
a. eigenständige Durchführung ärztlich veranlasster Maßnahmen,
b. Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation,
c. Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen,
3. interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten und dabei multidisziplinäre und berufsübergreifende Lösungen von Gesundheitsproblemen zu entwickeln.
aus dem "Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege“ vom 16. Juli 2003.
Theoretischer und praktischer Unterricht
1. Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege (950 Std.)
2. Pflegerelevante Kenntnisse der Naturwissenschaften und der Medizin (500 Std.)
3. Pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften (300 Std.)
4. Pflegerelevante Kenntnisse aus Recht, Politik und Wirtschaft (150 Std.)
5. Zur Verteilung (200 Std.)
insgesamt: 2.100 Std. *)
*) Im Rahmen des Unterrichts entfallen 500 Stunden auf die Differenzierungsphase in Gesundheits- und Krankenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
Praktische Ausbildung
I. Allgemeiner Bereich
1. Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der stationären Versorgung in kurativen Gebieten in den Fächern Innere Medizin, Geriatrie, Neurologie, Chirurgie, Gynäkologie, Pädiatrie, Wochen - und Neugeborenenpflege sowie in mindestens zwei dieser Fächer in rehabilitativen und palliativen Gebieten (800 Std.)
2. Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der ambulanten Versorgung in präventiven, kurativen, rehabilitativen und palliativen Gebieten (500 Std.)
II. Differenzierungsbereich
1. Gesundheits- und Krankenpflege Stationäre Pflege in den Fachgebieten Innere Medizin, Chirurgie, Psychiatrie (700 Std.)
oder
2. Gesundheits- und Kinderkrankenpflege Stationäre Pflege in den Fachgebieten Pädiatrie, Neonatologie, Kinderchirurgie, Neuropädiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie (700 Std.)
III. Zur Verteilung auf die Bereiche I. und II. (500 Std.)
Stunden insgesamt: 2.500 Std.
Die praktische Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege erfolgt in den verschiedenen Abteilungen der EUREGIO-KLINIK am Standort Albert-Schweitzer-Straße, außerhalb in einer Sozialstation und einer Reha- Einrichtung.
Die praktische Ausbildung in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erfolgt in der Klinik für Kinderheilkunde und Jugendmedizin, ergänzenden Abteilungen der EUREGIO-KLINIK an dem Standort Albert-Schweitzer-Straße, außerhalb in einer Sozialstation und im Heilpädagogischen Kindergarten der Lebenshilfe e.V. Nordhorn.
Für die praktische Ausbildung stehen erfahrene Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter den Schülerinnen und Schülern zur Seite. Darüber hinaus werden Praxisbegleitungen und Leistungskontrollen durch die Mitarbeiter der Bildungsstätte für Gesundheitsberufe durchgeführt.