Die Interessenvertretung der EUREGIO-KLINIK setzt sich aus dem Betriebsrat, der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie der Schwerbehindertenvertretung zusammen. Sie setzt sich für die Rechte und Belange der Mitarbeiter ein. Gemeinsam mit der Geschäftsführung trägt die Interessenvertretung Verantwortung für den größten Wert eines jeden Unternehmens – für die Beschäftigten.
Der Betriebsrat wird alle vier Jahre durch die Beschäftigten der EUREGIO-KLINIK gewählt und besteht aus 15 Mitgliedern.
Aufgaben des Betriebsrates:
Die JAV wird alle zwei Jahre durch die Auszubildenden und Beschäftigen unter 25 Jahren gewählt und besteht aus fünf Mitgliedern.
Aufgaben der JAV:
Die Schwerbehindertenvertretung wird alle vier Jahre gewählt, besteht aus zwei Mitgliedern und vertritt die Interessen der Schwerbehinderten, Gleichgestellten und die Beschäftigten, die einen Antrag auf Anerkennung gestellt haben oder möchten.
Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung: