Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
- Gesundheitliche Eignung
- Realschulabschluss oder eine gleichwertige bzw. höhere, abgeschlossene Schulbildung oder
- Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung zusammen mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
- einer Erlaubnis als Gesundheits- und Krankenpflegehelferin oder Gesundheits- und Krankenpflegehelfer oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe.
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