Die EUREGIO-KLINIK als Arbeitgeber
Die EUREGIO-KLINIK ist ein christlich geprägtes Krankenhaus, das sich der ökumenischen Tradition der Grafschaft Bentheim verpflichtet fühlt. Sie stellt die stationäre Krankenhausversorgung im Landkreis Grafschaft Bentheim für rund 135.000 Einwohner sicher und ist Akademisches Lehrkrankenhaus der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit über 500 Betten inklusive 20 tagesklinischen Plätzen in der Psychiatrie. Diese werden in den Kliniken Innere Medizin mit den Schwerpunkten Kardiologie (LHKM) und Gastroenterologie, Neurologie, Allgemein-, Viszeral-, Gefäßchirurgie, Unfall- und Handchirurgie/Orthopädie, Pädiatrie mit Level II Neonatologie, Gynäkologie/Geburtshilfe mit Brustzentrum und Psychiatrie/Psychotherapie geführt. Die nicht bettenführenden Abteilungen Anästhesiologie und Intensivmedizin mit Schmerztherapie sowie eine modern ausgestattete Radiologie (CT, MRT, DSA) unterstützen diese Abteilungen. Eine palliativmedizinische Versorgung wird durch die internistische und anästhesiologische Fachabteilung sichergestellt. Die Belegabteilungen für Urologie, HNO, MKG und Strahlenheilkunde ergänzen das Leistungsangebot.
In die EUREGIO-KLINIK kommen pro Jahr annähernd 21.000 Patienten zur stationären und mehr als 51.000 Patienten zur ambulanten Behandlung.
80 % der rund 1.500 Beschäftigten sind weiblich. Der Anteil Teilzeitbeschäftigung liegt aktuell bei knapp 50 %. In der EUREGIO-KLINIK arbeiten auf 15 Stationen, in sechs Funktionsabteilungen und in den psychiatrischen Tageskliniken über 500 examinierte Pflegekräfte.
Mit den rund 1.500 Mitarbeitenden ist die EUREGIO-KLINIK damit einer der größten Arbeitgeber der Region.
Zur Struktur des Krankenhauses
Die EUREGIO-KLINIK blickt auf eine über 100-jährige Geschichte zurück. Es wurde im Jahre 1902 als freigemeinnützige Stiftung in Trägerschaft der reformierten Kirchengemeinde Nordhorn gegründet. In den 20-er Jahren wurde das Krankenhaus in die Trägerschaft des Landkreises Grafschaft Bentheim übernommen. Das ehemalige Marienkrankenhaus wurde 1927 gegründet. Aus einem kleinen Haus mit 70 Betten entwickelte sich in den Nachkriegsjahren ein Krankenhaushaus mit 200 Betten und 1951 wurde das ehemalige Marienkrankenhaus von einem Belegkrankenhaus in ein Krankenhaus mit Hautabteilungen umgewandelt. Die beiden Nordhorner Krankenhäuser Grafschafter Klinikum und Marienkrankenhaus schlossen sich im Jahr 2007 zu einem gemeinsamen Krankenhausunternehmen „EUREGIO-KLINIK" zusammen. Seit dem 01.04.2011 erfolgt die Behandlung der stationären Patienten ausschließlich noch am Standort Albert-Schweitzer-Straße. Aus kleinen Anfängen beider Häuser entwickelte sich ein Krankenhaus der Schwerpunktversorgung.
Anwendung von Tarifverträgen und Zusatzversorgungskassen
Auf Grundlage der Zusammenführung der beiden Nordhorner Krankenhäuser wird in der EUREGIO-KLINIK sowohl der TVöD wie auch das AVR-Recht angewendet. In diesem Zusammenhang ist das Krankenhaus auch Beteiligter bei den Zusatzversorgungskassen VBL, Karlsruhe (TVöD) sowie der KZVK, Köln (AVR).
Nach den vorstehenden Rechtsgrundlagen finden für den Ärztlichen Dienst der EUREGIO-KLINIK damit auch der TV-Ärzte/VKA wie auch die Anlage 30 zu den AVR Anwendung.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind in der EUREGIO-KLINIK und im Landkreis Grafschaft Bentheim gut geregelt. Folgende Gründe spielen eine wichtige Rolle:
- Verlässliche Dienstzeiten sowie Flexidienste im Pflegebereich
- Individuelle Arbeitszeitregelungen in fast allen Arbeitsbereichen
- Vertrauensarbeitszeit, d. h. Mitarbeiter können ihre Arbeitszeit aus familiären Gründen kurzfristig anderweitig planen
- Teilzeitarbeit durch Bewilligung von Arbeitszeitreduzierungen, z. B. nach Elternzeit oder aufgrund von besonderen familiären Situationen
- Unbezahlter Urlaub nach Ablauf der Elternzeit zur weiteren Kinderbetreuung bzw. auch für die Pflege von erkrankten Angehörigen
- Bewilligung von bis zu 4 Arbeitstagen Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Vergütung im Kalenderjahr bei Erkrankung von Kindern nach TVöD bzw. AVR, sofern kein Anspruch nach § 45 SGB V mehr besteht
- Individuelle Betreuung durch Tagesmütter für Kinder im Grundschulalter
- Elternzeitbewilligung für Mütter und Väter auf Antrag
- Finanzielle Beteiligung an der Kinderbetreuung für Sommerferienzeiten in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Grafschaft Bentheim für Grundschüler
- Bezuschussung der Kinderbetreuung durch die EUREGIO-KLINIK in der Grafschaft Bentheim seit 01.04.2015
Besonderheiten in der Kreisstadt Nordhorn
Die Kreisstadt hat sehr viele Sportvereine, Freizeitmöglichkeiten und auch die Nachbarschaftshilfe wird groß geschrieben. Zudem bestehen Fördermöglichkeiten durch eine Musik- und Kunstschule. Hierdurch wird eine gute Entwicklungsmöglichkeit für Kinder in jedem Alter gegeben. Die Grundschulen in Nordhorn bieten verlässliche Zeiten durch Nachmittags- bzw. auch Ganztagsbetreuung an. Das Angebot an Kinderkrippen- und Kindergartenplätzen ist in Nordhorn mehr als ausreichend.
Informationen rund um die lebenswerte Grafschaft Bentheim finden Sie unter dem Link der Wirtschaftsförderung:
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Vereinbarung von Beruf und Pflege
Unsere älter werdende Gesellschaft führt dazu, dass wir auch immer mehr pflegebedürftige Menschen haben. Heute hat schon jeder zehnte Beschäftigte Pflegeverpflichtungen bei Angehörigen. 70 % der Menschen, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, werden zu Hause versorgt. Pflege ist – anders als Elternschaft – meistens nicht planbar. Ein Schlaganfall oder Unfall verändert alles.
Kurzfristig müssen Entscheidungen getroffen werden. Unsere Beschäftigten stehen nicht allein da und erhalten kompetente Hilfen. Gerade in der Anfangszeit sehen sich viele Angehörige vor einem Berg mit Fragen. In dieser Situation schnell und effektiv zu helfen, empfinden sie als Erleichterung. Da setzen wir mit unserem Sozialdienst an. Die Beschäftigten erhalten Informationen über gesetzliche Regelungen wie Familienpflegezeitgesetz, Pflegezeitgesetz, Pflegestärkungsgesetz, Ansprechpartner werden vermittelt und es wird erklärt, was zu tun ist. Die Beschäftigten merken, dass sie nicht alleingelassen werden. Seit einigen Jahren besteht in der Grafschaft Bentheim ein Pflegestützpunkt, welcher kompetent hilft.
Unsere Personalabteilung sucht gemeinsam mit dem Mitarbeiter nach einer Lösung, z. B. Arbeitszeitreduzierung, Arbeitszeitverlagerung, Sonderurlaub usw. Es gibt keine Standardlösungen – jeder Einzelfall muss geprüft werden. Nur so werden wir jedem Beschäftigten gerecht.