Unterstützung der Kinderbetreuung
Die EUREGIO-KLINIK unterstützt die Kinderbetreuung für ihre Beschäftigten.
Grundvoraussetzung für die Bezuschussung ist die Verhinderung der Betreuung durch beide Elternteile aufgrund von Berufstätigkeit sowie der Inanspruchnahme einer offiziellen Tagesmutter, eines Krippen-(Kita-)-Platzes sowie eines Kindergartenplatzes außerhalb der regulären Kindergartenzeiten (sog. „Randzeiten“).
Von den offiziell nachgewiesenen und bezahlten Kinderbetreuungskosten erstattet die EUREGIO-KLINIK maximal die Hälfte der anfallenden und nachgewiesenen Kosten nach folgenden Kriterien:
Tagesmütter
- gilt für die Inanspruchnahme einer anerkannten Tagesmutter in der gesamten Grafschaft Bentheim bis zur Einschulung
- 50 % Erstattung von minimal 1,00 € und maximal 2,70 €. Insofern können zwischen 0,50 € und 1,35 € pro Stunde erstattet werden.
Kinderkrippe oder Kita
- Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres bzw. bis zur Aufnahme in den Regelkindergarten
- Maximal 50 % Erstattung für alle Anspruchsberechtigten von folgenden für Nordhorn anerkannten Sätzen. Bei geringeren Beiträgen werden hiervon 50 % erstattet.
- 4 Stunden Betreuung: zwischen 109,50 € und maximal 204,50 €
- 6 Stunden Betreuung: zwischen 164,25 € und maximal 306,75 €
- 8 Stunden Betreuung: zwischen 219,00 € und maximal 409,00 €
Großtagespflege
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Kindergarten
- Der Kindergartenplatz wird allerdings nur bezuschusst, sofern die Betreuungszeiten für das Kind außerhalb der gesamten möglichen Öffnungszeiten des Kindergartens erforderlich werden (Randzeiten) und beide Elternteile für die Kinderbetreuung durch Berufstätigkeit verhindert sind.
- Wie bei den Tagesmüttern gilt in diesem Zusammenhang die Zuschussregelung, dass 50 % von minimal 1,00 € pro Stunde und maximal von 2,70 € pro Stunde erstattet werden können, wobei in diesem Zusammenhang wiederum der schriftliche Nachweis der offiziellen Betreuungseinrichtung vorgelegt werden muss.
Außerhalb der vorstehenden Förderkriterien (Mitarbeiter/innen von außerhalb der Grafschaft Bentheim mit Kindern maximal im Kindergartenalter) kann der Personalleiter im Einzelfall auf Grundlage der vorstehenden Förderrichtlinien eine individuelle Regelung vereinbaren.