Aufsichtsgremien
Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat und Geschäftsführung der Krankenhausholding
Konzernkreis
Der Krankenhausverbund in Nordhorn besteht aus fünf Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), nämlich der Holding, den beiden Gesellschaften Albert-Schweitzer-Straße und Hannoverstraße, der Servicegesellschaft sowie der EUREGIO-Gesundheitseinrichtungen Grafschaft Bentheim.
Die GmbH’s handeln durch ihre Organe. Gesetzlich vorgeschriebene Organe sind jeweils die Geschäftsführung sowie die Gesellschafterversammlung. Daneben besteht nur bei der Holding ein weiteres Organ, der Aufsichtsrat. Die (ehemaligen) Aufsichtsräte des Marienkrankenhauses und des Grafschafter Klinikums (hier wurde das Gremium "Verwaltungsrat" genannt) bestehen nicht mehr. Der Aufsichtsrat der neuen Holding besteht aus derzeit acht stimmberechtigten Mitgliedern der katholischen Kirchengemeinde St. Augustinus und dem Landkreis Grafschaft Bentheim. Der Synodalverband der evangelisch-reformierten Kirche kann ein Mitglied des Aufsichtsrates bestimmen, das kein Stimmrecht hat.