Entlassmanagement
Patienteninformation zum Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V
Medikamente, einen Rollator, Reha, Betreuung durch einen Pflegedienst: Für viele Krankenhauspatienten endet die Behandlung nicht am Tag ihrer Entlassung. Sie benötigen weiterhin medizinische Versorgung durch ihren Haus- oder Facharzt, Pflege oder Rehabilitation. Dies zu organisieren und einen lückenlosen Übergang zur Anschlussversorgung ihrer Patienten sicherzustellen, ist Sinn und Zweck des Entlassmanagements der EUREGIO-KLINIK. Eine wichtige Unterstützungsleistung – vor allem für ältere und alleinstehende Menschen.
Wir für unsere Patientinnen und Patienten
Gesetzlich versicherte Patienten sogenannter Krankenhaus-Hauptabteilungen (also nicht Belegabteilungen), die eine Anschlussversorgung benötigen, haben ab dem 1. Oktober 2017 einen gesetzlich verbürgten Anspruch auf Leistungen nach dem Entlassmanagement. Patienten werden bei Aufnahme in die EUREGIO-KLINIK schriftlich über die Details informiert. Die Teilnahme am Entlassmanagement muss aus Datenschutzgründen schriftlich zugestimmt werden. Dazu erhalten die Patienten bzw. ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter bei der Aufnahme in die EUREGIO-KLINIK ein entsprechendes Einwilligungsformular.
Die EUREGIO-KLINIK muss zur Organisation der Anschlussversorgung gegebenenfalls Kontakt beispielsweise zu Ärzten, Pflegedienst oder der Krankenkasse des Patienten aufnehmen. Dabei müssen unter Umständen Patientendaten übermittelt werden. Dies setzt die schriftliche Einwilligung der Patienten voraus. Eine Verpflichtung zur Teilnahme am Entlassmanagement besteht nicht. Zudem können die Patienten ihre Einwilligung jederzeit formlos schriftlich widerrufen. Wer kein Entlassmanagement wünscht, erteilt der EUREGIO-KLINIK einfach keine Einwilligung bzw. widerruft eine vorherige Einwilligung. Benötigt der Patient eine Weiterversorgung, kann die Ablehnung jedoch dazu führen, dass Behandlungen nicht frühzeitig oder rechtzeitig genug eingeleitet werden können. Eine Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes des Patienten kann die Folge sein. Der Anspruch auf Leistungen der Kranken- oder Pflegekasse kann sich durch die spätere Antragsstellung ebenfalls verzögern.
Zu den Anschlussversorgungen zählen beispielsweise Behandlungen durch einen niedergelassenen Haus- oder Facharzt, Reha-Maßnahmen, die Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst und die Versorgung in einer Pflegeeinrichtung. Ob eine Anschlussversorgung notwendig ist, wird nach der Krankenhausaufnahme des Patienten in der EUREGIO-KLINIK anhand eines standardisierten Verfahrens geprüft.
Die EUREGIO-KLINIK gemeinsam im Team
Die Entlassungsplanung findet unter Einbindung vieler Akteure unserer Klinik statt. Um eine nahtlose Versorgung zu gewährleisten, beginnt die Planung der Entlassung bereits bei der Krankenhausaufnahme der Patienten. Hierbei erfassen unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen den Hilfe- und Unterstützungsbedarf der Patienten für die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt. Der Patient steht im Mittelpunkt unseres Handelns und wird in unsere Prozesse mit einbezogen. Die Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes koordinieren den Entlassprozess und dienen als Ansprechpartner für alle Beteiligten.
Wie läuft das neue Entlassmanagement ab?
Um das Entlassmanagement kurz vorzustellen hier einige relevante Informationen für Sie. Die wichtigsten Eckpunkte für ein zielführendes Entlassmanagement lassen sich in folgenden Schritten kurz beschreiben:
- 1. Schritt: Frühzeitige Prüfung des Falls
Die EUREGIO-KLINIK prüft nach Aufnahme des Patienten, ob dieser voraussichtlich eine Anschlussversorgung benötigt und holt die notwendige schriftliche Einwilligungserklärung des Patienten ein. Zudem beobachten unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, wie sich der Gesundheitszustand des Patienten z. B. nach der Operation entwickelt und passen die Maßnahmen notfalls an.
Bei Patienten, die nicht ansprechbar sind, wird ein gesetzlicher Vertreter bzw. gerichtlich bestellter Betreuer kontaktiert. Willigt dieser ein, wird das Entlassmanagement durchgeführt.
- 2. Schritt: Organisation der Entlassung
Benötigt der Patient eine Anschlussversorgung (z. B. fortgesetzte Medikation, Reha, Physiotherapie), wird ein sogenannter Entlassplan erstellt. Die EUREGIO-KLINIK nimmt z. B. Kontakt mit dem Haus- und Facharzt, der Reha-Einrichtung und gegebenenfalls mit der Krankenkasse auf. Bei Bedarf werden die Angehörigen oder amtlichen Betreuer des Patienten informiert. Die EUREGIO-KLINIK kümmert sich zudem um die Organisation und Koordination der Anschlussmaßnahmen, falls nötig um Krankentransporte usw. Die Maßnahmen werden angepasst, falls der Gesundheitszustand des Patienten dies erfordert.
- 3. Schritt: Entlassungstag/Entlassungsbrief/Abschlussgespräch
Am Tag der Entlassung erhält der Patient – und der weiterbehandelnde Arzt – einen vorläufigen Entlassbrief. Hier ist die Telefonnummer eines Ansprechpartners der EUREGIO-KLINIK vermerkt.
Welche Leistungen sind im Entlassungsmanagement abgebildet?
Neben der Organisation der Überleitung in die Anschlussversorgung besteht für die EUREGIO-KLINIK die Möglichkeit, folgende Leistungen zu verordnen:
Der Patient erhält bei Bedarf Arzneimittel, Heil- oder Hilfsmittel, wie z. B. einen Rollator. Außerdem besteht die Möglichkeit in begrenztem Umfang (bis zu sieben Tage) Krankschreibungen („AU-Bescheinigungen“) auszustellen und häusliche Krankenpflege zu verordnen.
Patienten haben im Rahmen des Entlassmanagements selbstverständlich das Recht, ihren Arzt, Physiotherapeuten, Pflegedienst usw. frei zu wählen.