EUREGIO-KLINIK
Albert-Schweitzer-Str. 10
48527 Nordhorn
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In einer Notfallsituation tun wir alles zur Erhaltung Ihres Lebens! Sollten Sie eine Patientenverfügung haben, machen Sie uns bitte möglichst frühzeitig während Ihres Aufenthaltes darauf aufmerksam. In einer Patientenverfügung kann man bestimmen, ob und wie man medizinisch behandelt werden will, wenn man zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und willensfähig ist. Damit wird das Selbstbestimmungsrecht auch für den Fall gewahrt, dass Patienten Ihre Wünsche z. B. wegen schwerer Hirnschädigung oder Koma nicht mehr zum Ausdruck bringen können. In der Patientenverfügung kann festgelegt werden, ob die Ärzte auf weitere lebensverlängernde Maßnahmen verzichten sollen, wie zum Beispiel auf Bluttransfusionen, künstliche Beatmung oder künstliche Ernährung. Eine Patientenverfügung kann man frei und ohne Formular niederschreiben und mit Datum und Unterschrift bestätigen. Unsere Seelsorger stellen Ihnen aber auch gern Vordrucke zur Information zur Verfügung.
Eine schriftliche Patientenverfügung ist gesetzlich bindend, allerdings mit der Einschränkung, dass ein Bevollmächtigter bzw. Betreuer zu prüfen hat, ob die Verfügung zum aktuellen Zeitpunkt noch dem mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht.
Die Notfallmappe des Landkreises Grafschaft Bentheim bietet Ihnen die Möglichkeit, alle wichtigen Daten gebündelt und auf einen Griff erreichbar für Sie selbst und Ihre Vertrauenspersonen verfügbar zu halten. Sie wurde mit der Hospizhilfe Grafschaft Bentheim, der EUREGIO-KLINIK, dem Grafschafter Ärztenetz, der Betreuungsstelle und dem Senioren- und Pflegestützpunkt entwickelt.
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T +49 (0) 5921 84-0