In diesen 6 Modulen werden die vorgeschriebenen Basiskompetenzen und Richtzahlen mindestens erreicht, oft jedoch auch überboten. Die Module sind prinzipiell mit den Ausbildungsjahren gleich zu setzen. Bereits erlernte Fähigkeiten und Fertigkeiten sollen jedoch im Verlauf stets vertieft werden. Bei entsprechender Eignung kann die Einarbeitung in die invasive Kardiologie auch früher erfolgen. Während der Tätigkeit in den Funktions-/Herzkatheterlaboren wird die für Stationsarbeit eingeplante Zeit auf maximal 50 % der täglichen Arbeitszeit reduziert.
Integraler Bestandteil der Curricula sind darüber hinaus die täglichen Fallbesprechungen, Röntgendemonstrationen und Lehrsektionen sowie die klinikinternen Weiterbildungen. Das Herzteam wird in Kooperation mit der Klinik für Herzchirurgie am Universitätsklinikum Münster gebildet. Externe Weiterbildungsveranstaltungen werden durch Freistellung und ggf. Kostenübernahme unterstützt. Dies betrifft insbesondere die Kurse zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz, zur Ultraschalldiagnostik und zur Programmierung von Herzschrittmachern und ICD.
Während der dreijährigen Basisweiterbildung Innere Medizin erfolgt die Delegation in die Klinik für Innere Medizin, Gastroenterologie für die Dauer von 1 Jahr. Während dieser Zeit erfolgt der Einsatz auf einer gastroenterologischen Schwerpunktstation (Bestandteil des Moduls 1). Weiterhin erfolgt die Einarbeitung in die gastroenterologische Funktionsdiagnostik (Bestandteil des Moduls 2).
2. Verantwortliche
Hauptverantwortlich für die Gewährleistung und Durchführung der Weiterbildungsinhalte ist der Chefarzt der Einrichtung, Prof. Dr. med. Frank Weber. Er begleitet die Weiterbildung der Ärzte/-innen gemeinsam mit den in den einzelnen Bereichen tätigen Oberärzten/-innen.
Seitens der Auszubildenden vertritt ein gewählter Assistentensprecher die Einhaltung eines Rotationsplans durch die einzelnen Module.
3. Dokumentation
Die Dokumentation der in den Modulen abgeleisteten Richtzahlen erfolgt auf den von der Ärztekammer Niedersachsen ausgegebenen Formbögen durch den Ausbilder. Es werden jährliche Gespräche zum Ausbildungsstand geführt und dokumentiert. Die Verantwortung für die Führung der Formbögen und deren Vorlage liegt beim Auszubildenden.