Unser Soforthilfe-Angebot steht denjenigen Betroffenen ab dem 18. Lebensjahr zur Verfügung, die nach einer akuten seelischen Traumatisierung erstmals einen Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) stellen (wollen) und die einer psychiatrischen bzw. psychotherapeutischen Krisenintervention bedürfen. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen einen vorsätzlichen, rechtswidrigen und tätlichen Angriff auf die eigene oder eine andere Person erlitten haben oder einen solchen Angriff abwehren mussten und dadurch eine gesundheitliche Schädigung (belastende psychische Folgen) davongetragen haben. Bei einem solchen Angriff kann es sich beispielweise um versuchten Mord oder Totschlag, um einen Überfall oder eine Körperverletzung, um Vergewaltigung oder sexuellen Missbrauch, um Menschenraub oder um Folter handeln.
Beteiligte am trauma-netzwerk
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Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (übergeordnete Koordination)
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Traumaambulanz der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie an der EUREGIO-KLINIK Nordhorn (Psychologen, Ärzte, Sozialarbeiter)
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Opferhilfe-Organisationen (z. B. Weißer Ring, Stiftung Opferhilfe, Kinderschutzbund, Frauenberatungsstelle) Polizeiinspektion Grafschaft Bentheim/Emsland
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Niedergelassene Psychiater, Nervenärzte und Psychotherapeuten
Leistungen der Trauma-Ambulanz
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Jederzeitige telefonische Erreichbarkeit:
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im Sekretariat der psychiatrischen Institutsambulanz: Tel. +49 (0) 5921 84-1716
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außerhalb der üblichen Arbeitszeiten beim diensthabenden Arzt der psychiatrischen Klinik (über die Zentrale der EUREGIO-KLINIK: Tel. +49 (0) 5921 84-0
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Telefonischer Rückruf durch geschulte Mitarbeiter innerhalb eines Arbeitstages
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Schnelle Terminvergabe zur persönlichen Erstvorstellung
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Hilfe beim Ausfüllen und Versenden der notwendigen Formulare (Antrag auf Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem OEG)
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Durchführung der psychotherapeutischen Soforthilfe-Sitzungen (á 50 Minuten): Indikationsstellung, supportive Traumatherapie, ggf. psychologische Testverfahren (Screening-Verfahren)
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Mitteilung an und Unterstützung durch das Landesamt bei der Notwendigkeit psychosozialer Begleitung (z. B. zu Gerichtsterminen)
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Dokumentation und Berichterstattung (Antrag auf Soforthilfe für Opfer von Gewalttaten, Erstbericht, Befundbericht nach Abschluss der 5. Sitzung bzw. nach Abschluss der Akuttherapie)
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Hilfe bei der Suche nach einem längerfristigen Therapieplatz (falls erforderlich)
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Hilfe bei der Suche nach einem Gutachter (falls erforderlich)
Links
Trauma-Netzwerk Niedersachsen
Weißer Ring
Frauenberatung Nordhorn
Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim